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Bauschäden

Aufgrund des heutigen Kosten- und Zeitdruckes sind Bauschäden ein Dauerthema. Bei einem Schaden ist wie folgt vorzugehen:

1. Mängel protokollieren
2. Schadensminderung
3. Mängel rügen (Nachbesserungsfrist/Rechtsmittelbelehrung)
4. Nach Fristablauf: Mängel durch einen anderen Unternehmer beheben lassen

Hinweis: Ist sia 118 Vertragsbestandteil, muss der Unternehmer während der Garantiefrist von 2 Jahren beweisen, dass kein Mangel vorliegt. Ursachen der meisten Mängel sind mangelhafte Leistungsbeschreibungen und nicht berücksichtigen bauphysikaischer/-chemischer Zusammenhänge. Das Kostenrisiko der Mangelbehebung liegt immer beim Bauherren.

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